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Fachartikel

Fenster nach einem Leichenfund geöffnet lassen? Warum wir davon abraten

Lesezeit: ca. 12 Minuten

Nach einem Leichenfund kann der Geruch in einer Wohnung erheblich sein. Die Fenster zu öffnen und anschließend mehrere Stunden oder Tage offen zu lassen, erscheint dann als einfache Möglichkeit, die Situation zu verbessern. Für eine unbeaufsichtigte, noch nicht gereinigte Wohnung empfehlen wir dieses Vorgehen jedoch nicht.

Ein geöffnetes Fenster kann Fliegen den Zugang zu einem Leichenfundort ermöglichen. Aus zunächst einfliegenden Tieren kann unter geeigneten Bedingungen ein Befall mit Eiern, Larven und später schlüpfenden Fliegen entstehen. Die Folgen können über den unmittelbaren Liegeplatz hinausreichen und die spätere Reinigung erweitern. Hinzu kommen mögliche Regenschäden und, solange die Untersuchung des Fundortes läuft, Veränderungen an einer rechtsmedizinisch relevanten Auffindesituation.

Dabei sind zwei Phasen zu unterscheiden: Während der Untersuchung durch Polizei und Rechtsmedizin bleibt der vorgefundene Zustand grundsätzlich unverändert; Anweisungen der Einsatzkräfte haben Vorrang. Nach der Freigabe sollten Fenster bis zur fachlichen Beurteilung und Reinigung geschlossen bleiben, sofern keine abgestimmte Lüftung vorgesehen ist. Das gilt ausdrücklich für das unbeaufsichtigte Offenlassen. Eine gezielte Lüftung während eines Einsatzes muss nach den Bedingungen vor Ort beurteilt werden.

Wie Schmeißfliegen einen Leichenfundort finden

Schmeißfliegen orientieren sich unter anderem an flüchtigen chemischen Verbindungen, die bei der Zersetzung organischen Materials entstehen. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg beschreibt, dass Geruchsstoffe aus Verwesung und bakteriellem Eiweißabbau die Tiere anlocken. Für die Eiablage werden bevorzugt geeignete eiweißhaltige Materialien aufgesucht. Ein Leichnam kann deshalb sowohl als Geruchsquelle als auch als mögliches Entwicklungssubstrat für die Nachkommen wirken. [1]

Dieser Zusammenhang beginnt nicht zwangsläufig erst bei weit fortgeschrittener Verwesung. Johansen und Kollegen untersuchten, wie Schmeißfliegen der Art Calliphora vicina auf Gerüche von Mäusekadavern unterschiedlichen Alters reagieren. Bereits frische Kadaver lösten gerichteten Flug aus. Bei bestimmten späteren Zersetzungsstadien war die Reaktion stärker, bei weiter fortgeschrittenem Zerfall nahm sie wieder ab. Die Zusammensetzung der abgegebenen Geruchsstoffe veränderte sich währenddessen. [2]

Für die Praxis ist daran entscheidend: Die Attraktivität einer Geruchsquelle hängt vom Zersetzungsstadium und den wahrgenommenen Stoffen ab. „Frisch“ bedeutet nicht automatisch, dass eine Quelle für Schmeißfliegen uninteressant wäre. Umgekehrt lässt sich aus der Studie keine allgemeine Ankunftszeit für Fliegen in einer Wohnung ableiten. Sie untersuchte Tierkadaver unter Versuchsbedingungen, keine beliebigen menschlichen Leichenfundorte. [2]

Geruch wahrnehmen und den Körper erreichen sind unterschiedliche Vorgänge

Eine Fliege, die auf eine Geruchsquelle reagiert, hat damit noch keinen Zugang zum Leichnam. Zwischen Wahrnehmung, Anflug und Eiablage liegen weitere Schritte. Ein Gebäude kann den Zutritt erschweren; eine Öffnung verändert diese Zugangsmöglichkeiten.

Charabidze, Hedouin und Gosset untersuchten diesen Zusammenhang mit Leberködern in unterschiedlich gestalteten Versuchsboxen. Sie variierten sowohl die Zugangsöffnungen als auch die Flächen, durch die Gerüche nach außen gelangen konnten. Die Ergebnisse zeigten, dass Geruchsaustritt und Zugänglichkeit zusammenwirken: Schwer erreichbare Köder wurden verzögert erreicht, größere Geruchsaustrittsflächen konnten die Anziehung erhöhen, und größere Öffnungen erleichterten den Eintritt. [3]

Auf eine Wohnung übertragen ergibt sich daraus eine nachvollziehbare Vorsichtsmaßnahme: Solange eine anziehende Quelle vorhanden ist, sollten zusätzliche, ungesicherte Zugänge vermieden werden. Ein geöffnetes Fenster kann Luftaustausch und Einflug ermöglichen. Wie stark sich das im Einzelfall auswirkt, hängt unter anderem von der Gebäudesituation und den vorhandenen Insekten ab. Die Boxenversuche liefern dafür keine Befallswahrscheinlichkeit und keine Garantie, dass geschlossene Fenster jeden Zutritt verhindern. [3]

Was Reibe und Madea über ein nur neun Zentimeter geöffnetes Fenster zeigen

Reibe und Madea untersuchten in neun Versuchsreihen jeweils zwei frische Schweinekadaver: einen im Freien, den anderen in einem Raum im ersten Obergeschoss eines bewohnten Hauses bei Köln. Das Fenster war neun Zentimeter geöffnet. [4]

Die Innenraumkadaver wurden ebenfalls besiedelt, überwiegend von Calliphora vicina. Die Eiablage war dort häufig verzögert; nur in zwei Versuchsreihen wurde sie innerhalb der ersten 24 Stunden beobachtet. Innen fanden sich zudem weniger Larven. [4]

Der Befund zeigt, dass ein Innenraum die Besiedlung verzögern kann, eine kleine Fensteröffnung aber Zugang ermöglicht. Ein Vergleich mit einem sonst identischen Raum bei geschlossenem Fenster fehlte; eine genaue Risikoreduktion durch das Schließen wurde nicht untersucht. [4]

Für das Offenlassen bis zum Reinigungstermin ist der Befund dennoch relevant. Eine mögliche Verzögerung ist kein Anlass, einen vermeidbaren Zugang über längere Zeit bestehen zu lassen.

Welche Folgen zusätzlicher Fliegenbefall haben kann

Aus einem zusätzlichen Einflug kann mehr entstehen als eine vorübergehende Belästigung durch einzelne Fliegen. Entscheidend ist, ob die Tiere geeignete Stellen zur Eiablage erreichen und sich ihre Nachkommen dort entwickeln können.

Schmeißfliegen durchlaufen Ei-, Larven- und Puppenstadien, bevor die erwachsenen Tiere schlüpfen. Die Larven, umgangssprachlich Maden, nutzen das geeignete organische Material als Nahrung. Wie schnell die Entwicklung verläuft, hängt unter anderem von Art und Temperatur ab. Eine pauschale Angabe, nach wie vielen Stunden oder Tagen jede betroffene Wohnung welchen Befall aufweist, wäre deshalb unzuverlässig. [1]

Für die spätere Reinigung ist besonders relevant, dass Larven ihren Nahrungsort verlassen können. Robinson und Kollegen untersuchten die Wanderphase von Lucilia-sericata-Larven auf acht üblichen Oberflächen aus dem Wohnumfeld. Die Tiere hatten ihre Nahrungsaufnahme beendet und suchten geeignete Stellen zur Verpuppung. Die Oberflächen und vorhandenen Versteckmöglichkeiten beeinflussten ihre Bewegung und den Zeitpunkt der Verpuppung. Auf frei liegenden, nicht mit Teppich bedeckten Oberflächen bewegten sich die Larven unter den Versuchsbedingungen schneller und verpuppten sich später. [5]

Der Befall muss deshalb nicht auf den sichtbaren Liegeplatz begrenzt sein. Ein aktuelles Konsenspapier des australischen und neuseeländischen National Institute of Forensic Science empfiehlt ausdrücklich, auch die Umgebung zu untersuchen: Larven können sich mehrere Meter vom Körper entfernen. Puppen können unter anderem unter Teppichen, unter Sockelleisten oder in Schränken liegen. [6]

Daraus folgt für die Reinigung, dass ein Blick auf die Stelle, an der der Verstorbene lag, unter Umständen nicht genügt. Je nach Befund müssen auch Randbereiche, angrenzende Bodenflächen und zugängliche Verstecke kontrolliert werden. Ob dafür beispielsweise eine Sockelleiste gelöst oder ein Bodenbelag angehoben werden muss, ist vor Ort zu entscheiden. Ein Fliegenbefall allein rechtfertigt keine pauschale vollständige Entkernung der Wohnung.

Auch nach dem Abtransport des Verstorbenen können noch Entwicklungsstadien zurückbleiben. Die Texas A&M AgriLife Extension beschreibt bei Fliegenbefall durch Tierkadaver in Gebäuden, dass ausgewachsene Larven geschützte Stellen aufsuchen, sich dort verpuppen und später als Fliegen schlüpfen. Auf einen Leichenfundort bezogen bedeutet das: Sind solche Stadien in der Umgebung vorhanden, kann ihr Entwicklungszyklus auch nach Entfernung des ursprünglichen Nahrungsortes weitergehen. Neu auftretende Fliegen müssen daher nicht sämtlich neu von außen eingeflogen sein. [7]

Das hat eine praktische Konsequenz: Fenster zu schließen begrenzt eine Zugangsmöglichkeit, beseitigt aber keinen vorhandenen Befall. Bei der Bearbeitung müssen sowohl die Quelle als auch zurückgebliebene Entwicklungsstadien berücksichtigt werden. Je nach Situation kann eine Nachkontrolle sinnvoll sein.

Zusätzliche Fliegen können zusätzliche Oberflächen verschmutzen

Erwachsene Schmeißfliegen können außerhalb des unmittelbaren Fundbereichs weitere Spuren hinterlassen. Pelletti und Kollegen untersuchten solche Fliegenspuren experimentell mit Calliphora vomitoria. Nach Zugang zu menschlichem Blut entstanden in einem verkleinerten Modellraum Ablagerungen auf Glas, Metall, Putz beziehungsweise Gips sowie auf Baumwolle und Polyester. Die Arbeit behandelt unter anderem Spuren, die durch die Nahrungsaufnahme und Ausscheidungen der Fliegen entstehen. [8]

Für eine Wohnung folgt daraus, dass auch tatsächlich verschmutzte Flächen außerhalb des unmittelbaren Fundbereichs kontrolliert und gereinigt werden müssen. Ob und in welchem Umfang solche Spuren vorhanden sind, lässt sich nur am konkreten Objekt feststellen.

Hygienisch ist außerdem zu berücksichtigen, dass Stuben-, Schmeiß- und Fleischfliegen Krankheitserreger übertragen können. Darauf weist das Umweltbundesamt hin. Ein mögliches Übertragungspotenzial bedeutet allerdings nicht, dass jede Fliege infektiös ist oder eine konkrete Erkrankung eintreten wird. Für die Bewertung zählen die vorhandene Verunreinigung, die betroffenen Flächen und mögliche Kontaktwege. [9]

Es geht deshalb um die Begrenzung vermeidbarer Verunreinigungen. Wenn zusätzlich zu einem belasteten Liegeplatz weitere Flächen betroffen sind oder sich Entwicklungsstadien in schwer zugänglichen Bereichen befinden, kann sich der Arbeitsumfang vergrößern. Mehr Kontrollen, zusätzliche Reinigung und gegebenenfalls weitere Termine können die Wiederherstellung der Wohnung verlängern. Einen festen Kostenaufschlag kann man daraus nicht seriös ableiten.

Warum das Öffnen von Fenstern auch rechtsmedizinisch relevant ist

Vor Abschluss der Untersuchung kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu: Das Fenster gehört zur Auffindesituation. Veränderungen können beeinflussen, wie spätere Befunde eingeordnet werden.

Das Lehrskript des Universitätsklinikums Leipzig formuliert im Abschnitt „Forensische Entomologie“ für eine Leichenschau bei fraglichem Tötungsdelikt ausdrücklich: „niemals Fenster öffnen“. Außerdem soll erfragt und vermerkt werden, ob Fenster bereits geöffnet worden sind. Diese Aussage steht im Zusammenhang mit der Spurensicherung und der rechtsmedizinischen Auswertung von Insektenbefunden. [10]

Ondruschka und Kollegen erläutern den Hintergrund in ihrem Fachbeitrag „Vorsicht Tatort! – Tipps für den Rettungsdienst“: Unnötiges Öffnen von Fenstern und Türen sowie Veränderungen an Heizungsreglern können die Todeszeitschätzung erschweren. Zugleich soll verhindert werden, dass leichenbesiedelnde Insekten ungestörten Zutritt erhalten. [11]

Entomologische Befunde können Hinweise auf die Dauer einer Besiedlung und damit auf die zeitliche Einordnung des Todesfalls liefern. Dabei müssen Art und Entwicklungsstadium der Insekten zusammen mit den Umgebungsbedingungen beurteilt werden. Zusätzlicher Insektenzutritt nach dem Auffinden und nachträglich veränderte Bedingungen sind deshalb Informationen, die den untersuchenden Fachleuten bekannt sein müssen. [10,11]

Für Angehörige, Vermieter und Hausverwaltungen folgt daraus: Während einer laufenden Untersuchung sollten Fenster nicht eigenmächtig geöffnet oder geschlossen werden. Bereits vorgenommene Änderungen sollten den Einsatzkräften mitgeteilt werden. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass notwendige Rettungsmaßnahmen unterbleiben sollen. Eigenschutz und Lebensrettung haben Vorrang; maßgeblich sind die Anweisungen der zuständigen Einsatzkräfte. [11]

Warum Lüften die Reinigung nicht ersetzt

Wenn Luft ausgetauscht wird, kann der Geruch vorübergehend weniger intensiv erscheinen. Zurückgebliebene Körperflüssigkeiten, verunreinigte Polster oder belastete Bodenbereiche werden dadurch jedoch nicht entfernt. Der wahrgenommene Geruch allein ist deshalb kein ausreichendes Kriterium dafür, ob der Fundort bereits bearbeitet und wieder nutzbar ist.

Gerade nach dem Abtransport kann sonst der Eindruck entstehen, der wesentliche Teil sei erledigt und die Wohnung müsse nur noch auslüften. Tatsächlich muss zunächst geprüft werden, welche Rückstände und Schäden verblieben sind. Das kann je nach Fall einen begrenzten Bereich betreffen oder weitergehende Arbeiten erfordern.

Ob nach dem Abtransport erneut Larven heranwachsen können, hängt davon ab, ob noch geeignete organische Rückstände als Nahrung vorhanden sind. Geruch allein reicht dafür nicht aus. Bereits entwickelte Larven und Puppen können unabhängig davon zurückbleiben. [1,7]

Auch die Abluft verdient Beachtung. Je nach Windrichtung und Gebäudesituation kann austretende geruchsbelastete Luft benachbarte Fenster, Balkone oder Aufenthaltsbereiche erreichen. Eine geringere Geruchswahrnehmung im ursprünglichen Raum sagt noch nichts darüber aus, ob die Quelle beseitigt wurde.

Für die weitere Nutzung ist daher die Bearbeitung des tatsächlichen Schadens ausschlaggebend. Welche Reinigung, Entfernung belasteter Materialien und gegebenenfalls Desinfektion erforderlich sind, muss am konkreten Befund entschieden werden.

Wenn Regen den Leichenfundort erreicht

Ein unbeaufsichtigt geöffnetes Fenster schafft außerdem einen möglichen Eintrittsweg für Niederschlag. Bei einem sommerlichen Gewitter kann sich die Lage innerhalb kurzer Zeit verändern. Bleibt die Wohnung über Stunden oder Tage leer, bemerkt möglicherweise niemand, dass Wasser eingedrungen ist.

Trifft dieses Wasser auf einen bereits verunreinigten Bereich, kann es vorhandene Rückstände aufnehmen und verteilen. Je nach Wassermenge, Bodenaufbau und vorhandenen Fugen kann Flüssigkeit unter Beläge gelangen oder in die Deckenkonstruktion eindringen. Ob und wie weit sich ein solcher Schaden ausbreitet, hängt vom Gebäude und der konkreten Situation ab.

Ein Fall aus unserer Einsatzpraxis zeigt, weshalb wir dieses Risiko ernst nehmen: Nach einem sommerlichen Starkregen gelangte Flüssigkeit aus dem Bereich eines Leichenfundortes durch die Decke in die darunterliegende Wohnung. Damit war zusätzlich eine weitere Wohnung betroffen.

Für die Bearbeitung kann ein solcher Verlauf bedeuten, dass neben dem ursprünglichen Fundbereich auch die darunterliegenden Räume und der mögliche Weg der Flüssigkeit untersucht werden müssen. Je nach Befund können die Öffnung von Bauteilen, die Entfernung belasteter Materialien und Trocknungsarbeiten erforderlich werden. Auch Zugangs- und Terminabsprachen mit weiteren Bewohnern können hinzukommen. Solche Folgen sind nicht bei jedem Wassereintritt zu erwarten; vermeidbarer Wassereintritt sollte aber gerade an einem noch nicht bearbeiteten Leichenfundort verhindert werden.

Was wir bis zur Reinigung empfehlen

Solange der Fundort untersucht wird, sollten die vorgefundenen Verhältnisse erhalten und die Anweisungen von Polizei, Rettungsdienst und Rechtsmedizin beachtet werden. Ein geschlossenes Fenster bleibt geschlossen; ein bereits offenes Fenster wird während dieser Phase nicht eigenmächtig verändert.

Nach Freigabe empfehlen wir für eine weiterhin unbeaufsichtigte, noch nicht gereinigte Wohnung, offene und gekippte Fenster schließen zu lassen. Dafür sollte niemand einen belasteten Bereich ungeschützt betreten. Die Sicherung und das weitere Vorgehen lassen sich mit den zuständigen Personen und dem beauftragten Fachbetrieb abstimmen.

Der Reinigungstermin sollte zeitnah organisiert werden. Bereits beobachtete Fliegen, Larven, ausgetretene Flüssigkeiten oder Feuchtigkeit in angrenzenden Räumen sind hilfreiche Angaben für die Planung. Bei akutem Wassereintritt muss die zuständige Stelle unmittelbar informiert werden; eine noch laufende Untersuchung ist bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen.

Ein Fliegengitter kann den Einflug verhindern, sofern es geeignet und intakt angebracht ist. Es beseitigt aber weder eine vorhandene Verunreinigung noch schützt es das offene Fenster vor Regen. Das Umweltbundesamt nennt Fliegengazen als Maßnahme gegen das Eindringen von Fliegen in Gebäude. [9]

Während der Reinigung kann eine gezielte Lüftung notwendig und sinnvoll sein. Sie sollte so geplant werden, dass Arbeitsschutz, Witterung, Insektenzutritt und Auswirkungen auf benachbarte Bereiche berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich keine Empfehlung, die Wohnung bis zum Einsatz unkontrolliert offen stehen zu lassen.

Unsere Antwort auf die Ausgangsfrage lautet deshalb: Nein, Fenster an einem noch nicht gereinigten Leichenfundort sollten nicht unbeaufsichtigt geöffnet bleiben. Die fachliche Begründung liegt im vermeidbaren Zugang für Schmeißfliegen, den möglichen Folgen eines zusätzlichen Befalls und dem Schutz des Gebäudes. Vor der Freigabe entscheidet die untersuchende Stelle über Veränderungen; danach sollten Sicherung und Reinigung abgestimmt erfolgen.

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Quellen und Fußnoten

  1. [1] Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart: Schmeißfliegen – Information. November 2010, S. 1–2.
    https://www.gesundheitsamt-bw.de/fileadmin/LGA/_DocumentLibraries/SiteCollectionDocuments/01_Themen/Laestlinge/Schmeissfliegen_Information.pdf
  2. [2] Johansen, H.; Solum, M.; Knudsen, G. K.; Hågvar, E. B.; Norli, H. R.; Aak, A. (2014): Blow fly responses to semiochemicals produced by decaying carcasses. Medical and Veterinary Entomology, 28(1), S. 26–34. Online veröffentlicht am 22. Mai 2013. DOI: 10.1111/mve.12016.
    https://resjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/mve.12016
  3. [3] Charabidze, D.; Hedouin, V.; Gosset, D. (2015): An Experimental Investigation Into the Colonization of Concealed Cadavers by Necrophagous Blowflies. Journal of Insect Science, 15(1), Artikel 149. DOI: 10.1093/jisesa/iev129.
    https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4622180/
  4. [4] Reibe, S.; Madea, B. (2010): How promptly do blowflies colonise fresh carcasses? A study comparing indoor with outdoor locations. Forensic Science International, 195(1–3), S. 52–57. DOI: 10.1016/j.forsciint.2009.11.009.
    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/20044223/
  5. [5] Robinson, L. A.; Bryson, D.; Bulling, M. T.; Sparks, N.; Wellard, K. S. (2018): Post-feeding activity of Lucilia sericata (Diptera: Calliphoridae) on common domestic indoor surfaces and its effect on development. Forensic Science International, 286, S. 177–184. DOI: 10.1016/j.forsciint.2018.03.010.
    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29579718/
  6. [6] Australia New Zealand Policing Advisory Agency, National Institute of Forensic Science (ANZPAA NIFS): Consensus statement on the collection and processing of forensic entomology evidence, and the acquisition of ancillary casework information. 2025, insbesondere S. 6–9.
    https://www.anzpaa.org.au/ArticleDocuments/417/Consensus%20Statement%20on%20the%20Collection%20and%20Processing%20of%20Forensic%20Entomology%20Evidence%20%282025%29.pdf.aspx
  7. [7] Texas A&M AgriLife Extension Service: Indoor Flies and Their Control. Abschnitt „Carrion flies“.
    https://agrilifeextension.tamu.edu/library/insects/indoor-flies-and-their-control/
  8. [8] Pelletti, G.; Martini, D.; Ingrà, L.; Mazzotti, M. C.; Giorgetti, A.; Falconi, M.; Fais, P. (2022): Morphological characterization using scanning electron microscopy of fly artifacts deposited by Calliphora vomitoria (Diptera: Calliphoridae) on household materials. International Journal of Legal Medicine, 136, S. 357–364. Online veröffentlicht 2021. DOI: 10.1007/s00414-021-02634-8.
    https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8813694/
  9. [9] Umweltbundesamt: Fliegen. Abschnitte „Schadpotential“ und „Vorbeugen, Abwehren und Bekämpfen“. Zuletzt aktualisiert am 27. August 2026.
    https://www.umweltbundesamt.de/fliegen?parent=70712
  10. [10] Universitätsklinikum Leipzig, Institut für Rechtsmedizin: Skript Rechtsmedizin. Dateifassung 2025, Abschnitt „Forensische Entomologie“, S. 24.
    https://www.uniklinikum-leipzig.de/einrichtungen/rechtsmedizin/Freigegebene%20Dokumente/RM-Skript%20Leipzig%202025.pdf
  11. [11] Ondruschka, B.; Schwarz, M.; Dreßler, J.; Babian, C. (2017): Vorsicht Tatort! – Tipps für den Rettungsdienst. retten, 6, S. 90–95, insbesondere S. 93–94.
    https://lp.thieme.de/emag/epaper-leseprobe-retten-ausgabe2-2017/

Abruf der Onlinequellen: 10. Oktober 2026.